Bremen, 11.09.2023 – Glücksspielfrei e.V., der Bundesverband Selbsthilfe Glücksspielsucht, hat auf einem Seminar Anfang September in der Jugendherberge Rotenburg/Wümme insgesamt sieben Forderungen definiert, deren Umsetzung notwendige Verbesserungen zum Schutz von Kinder und Jugendlichen sowie Glücksspielsüüchtigen bzw. von Glücksspielsucht bedrohten Menschen in Deutschland bringen werden.
Nach neuesten Erhebungen gelten mehr als 1,3 Millionen Menschen als ‚pathologische Glücksspieler‘, wie es im Fachjargon heißt. Sie sind also glücksspielsüchtig. Weitere mehr als 3 Millionen erwachsene Menschen weisen ein zumindest problematisches Glücksspielverhalten auf.
Trotz des, zum Teil deutlichen, Zuwachses bei Sportwetten über Internetseiten oder Handy-Apps der Anbieter und online veranstalteten Automatenspielen nimmt nach wie vor ein Großteil der Glücksspielenden an terrestrisch angebotenen Spielformen teil. Sprich, die meisten Glücksspielenden gehen in Spielhallen, spielen an Geldspielautomaten in Gaststätten oder platzieren ihre (Sport)Wetten in stationären Wettvermittlungsstellen, besser bekannt als Wettbüros.
Während die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) im Sommer 2021 einheitliche Regelungen für jeden Bundesbürger brachte, der online an Glücksspielangeboten teilnimmt, ganz gleich, ob er oder sie in Flensburg oder Garmisch-Partenkirchen lebt, in Kleve oder Cottbus, gibt es für terrestrisch Spielende nach wie vor unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland. Wobei die Unterschiede teilweise sehr groß sind: Während das kleinste Bundesland, die Freie Hansestadt Bremen die Mindestabstände von Spielhallen und Wettbüros untereinander sowie zu weiterführenden Schulen auf 500 Meter mehr als verdoppelt hat, gelten im direkt angrenzenden Niedersachsen nach wie vor 100 Meter Regelabstand.
Als selbst von Glücksspielsucht betroffene fordern Vorstand und Mitglieder von Glücksspielfrei e.V.: Damit muss schnellstmöglich Schluss sein. Deshalb wurden die folgenden Grundsatzforderungen definiert, die der ordentlichen Mitgliederversammlung am 08. Oktober in Mülheim an der Ruhr zur Beschlussfassung vorgelegt werden.